Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Teil der Arbeitnehmersicherheit. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Ermittlung und Feststellung aller Gefährdungen und Risiken, denen Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind.
Aufgaben der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung gehört zum Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, der Ursachen und Gefahren von Unfällen in Unternehmen erkennen und verhindern soll. Wenn alle in Frage kommenden Gefährdungen und Ursachen für Unfälle in einem Unternehmen erkannt sind, werden Maßnahmen ergriffen, die Unfällen in einem Unternehmen entgegenwirken sollen. Die Maßnahmen sollen zudem präventiv wirken. Sie sollen Gefährdungen und Risiken für Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit erkennen und dadurch gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Unfällen vorbeugen. Die Aufgaben der Gefährdungsbeurteilung basieren auf dem Arbeitsschutzgesetz.
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage verschiedener Vorschriften und Gesetze im Arbeitsschutz. Um die vorgegebenen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben umsetzen zu können, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Vorlagen für eine Gefährdungsbeurteilung finden sich zum Beispiel in Informationsbroschüren der Berufsgenossenschaften, die ebenfalls für die Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen zuständig sind. Die Gefährdungsbeurteilung lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Der erste Bereich ist die Gefährdungserkennung, der zweite Bereich ist die Risikobeurteilung. Grundlage für die Aufteilung ist der Standard OHSAS 18001, der Richtlinien und Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz enthält.
Gefährdungen erkennen durch die Gefährdungsbeurteilung – Unterschied zwischen Gefährdung und Gefahr
Die Gefährdungsbeurteilung soll Gefährdungen erkennen. Gefährdungen treten noch vor den eigentlichen Gefahren auf und geben den Unternehmen so die Möglichkeit, präventiv vorzugehen. Eine Gefahr ist eine Sachlage, die bei unveränderter Situation zu einem Schaden führt. Um von einer Gefahr zu sprechen, wird die Wahrscheinlichkeit des Eintritts festgelegt. Wenn es sich bei der Beurteilung um eine Gefahr für Mitarbeiter handelt, ist eine geringe Wahrscheinlichkeit ausreichend, um von einer Gefahr zu sprechen. Eine Gefährdung ist lediglich die Möglichkeit einer Gefahr, demnach die Vorstufe. Die Gefährdungsbeurteilung setzt genau hier an. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollen die Gefährdungen, denen Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, beurteilt werden, um die entstehenden Gefahren zu minimieren.
Festlegen der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmen in der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung oder der Biostoffverordnung festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilung besagt, dass der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nachgehen muss und diesen Nachweis jederzeit erbringen können muss. Im Arbeitsschutzgesetz ist zudem verankert, dass jeder Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss. Die Gefährdungsbeurteilung muss zudem in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einem Experten ausgeführt werden, das kann zum Beispiel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Experte muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen, um Gefährdungen für die Mitarbeiter zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung durchzuführen.