Das CE-Zeichen und seine Bedeutung
Im Bereich der Produktsicherheit gibt es innerhalb der Europäischen Union eine Reihe bestimmter Normen und Zertifikate, die für den Vertrieb bestimmter Produkte von hoher Relevanz ist. Ein solches Merkmal ist durch EU-Verordnung 765/2008 gegeben, die Rede ist von der CE-Kennzeichnung. Durch diese Kennzeichnung erklären Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind“. CE ist hierbei gleichbedeutend mit der Europäischen Gemeinschaft, weshalb das CE-Zeichen bereits seit den 1980er-Jahren mit dem EG-Zeichen gleichgesetzt ist.
Ursprünglich wurde es mit dem Ziel eingeführt, einen freien Warenverkehr auch praktisch zu ermöglichen und dabei einheitliche, auf europäischen Standards beruhende Produktsicherheit zu gewährleisten. Zum 22. Juli 1993, als Änderungen bezüglich der Harmonisierungsrichtlinien veröffentlicht wurden, ist darauf die CE-Kennzeichnung entstanden.
Die CE-Kennzeichnung und ihre Merkmale
Eines der wesentlichen Merkmale der CE-Kennzeichnung ist es, dass es sich dabei nicht im herkömmlichen Sinne um ein Prüfsiegel handelt. Es ist vielmehr als bürokratisches Element zu sehen, als Verwaltungszeichen, mit dem der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte die sogenannte „Freiverkehrsfähigkeit“ gemäß den Regularien innerhalb des Europäischen Binnenmarktes ausdrückt.
Sind für die Inbetriebnahme oder aber den Vertrieb eines Produktes, einzelne oder mehrere EU-Richtlinien anzuwenden, ist eine CE-Kennzeichnung entsprechend zwingend zu erfolgen. Besondere Bedeutung hat das im Segment der technischen Produkte, denn hier gibt es seitens des Herstellers die Verpflichtung, selbständig nach relevanten EU-Richtlinien zu schauen und diese analog auch anzuwenden. Daraus ergibt sich eine Notwendigkeit, bei der Herstellung eines Produktes auch alle passenden EU-Richtlinien zu berücksichtigen und eine Produktbewertung anhand dieser Richtlinien vornehmen zu lassen. Die erfolgte CE-Kennzeichnung ist demnach als amtlicher Ausdruck dessen zu verstehen, dass alle EU-Richtlinien bei der Herstellung des Produktes berücksichtigt wurden, um dieses vertreiben zu dürfen.
Ausdrücklich handelt es sich bei dem in Deutschland regelmäßig verwandtem GS-Zeichen um keine alternative Kennzeichnung, die das CE-Zeichen ersetzen würde. Dies hängt unmittelbar mit den Richtlinien für das GS-Zeichen sowie das CE-Zeichen zusammen, die nicht einheitlich erfasst sind. Eine durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle durchgeführte Prüfung zur Erteilung einer CE-Kennzeichnung hat nach den Grundsätzen der EN ISO 12100: 2010 zu erfolgen. Kompetente Zertifizierungsstellen wie BM TRADA führen dabei eine normgerechte Risikobeurteilung durch, bei welcher es um die Grundsicherheit des Produktes geht.